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Allgemeine Geschäftsbediungungen

§ 1. Anwendungs- und Geltungsbereich

Die Einrichtungen der AUENKRAFT Bad Bramstedt sind Einrichtungen der Auenlandklink Bad Bramstedt GmbH. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen der AUENKRAFT Bad Bramstedt. Mit der Nutzung eines Angebots oder einer Dienstleistung bzw. bei Abschluss einer Mitgliedschaft akzeptiert der Kunde diese Geschäftsbedingungen.

 

§ 2. Gebrauchsüberlassung

2.1       Zur Inanspruchnahme der Räumlichkeiten ist berechtigt, wer eine gültige Mitgliedskarte besitzt, eine Tageskarte bzw. 10er Karte bezahlt hat oder im Besitz eines gültigen Gutscheines ist. Die Auenlandklinik Bad Bramstedt GmbH kann die Räumlichkeiten vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern, falls es Reparaturarbeiten o.ä. notwendig machen, ohne dass dem Kunden dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht. Eine Übertragung des Nutzungsvertrages an Dritte ist nicht möglich. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht der Eltern im Trainingsbereich aufhalten. Eltern haften für Unfälle der Kinder.

2.2       Das Mitglied kann die Einrichtungen der AUENKRAFT Bad Bramstedt (Trainingsgeräte nach Einweisung oder Check, Umkleideräume, Schränke und Duschen) während der geltenden Öffnungszeiten entsprechend der Vertragsmodalitäten unter Beachtung der Hausordnung benutzen.

 

§ 3. Beitragszahlung

3.1       Der Monatsbeitrag wird mit dem SEPA-Lastschrift-Verfahren abgebucht.

3.2       Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung nach einer Rücklastschrift der Bank ein. Der Beitrag und die entstandenen Bankrücklastkosten sind bis zum 15. des Abbuchungsmonats durch Überweisung zu begleichen. Sollte die Forderung nicht beglichen werden, erhält das Mitglied eine kostenpflichtige Mahnung.

3.3       Bei mehrmaliger Rücklastschrift kann die Auenlandklinik Bad Bramstedt GmbH den gesamten Beitrag bis zum nächsten Vertragsende gerichtlich geltend machen. Der Vertrag endet in diesem Fall zum Ende der Erstlaufzeit ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollte diese Erstlaufzeit bereits überschritten sein, endet der Vertrag zum nächstmöglichen Kündigungsdatum.

3.4       Die Auenlandklinik Bad Bramstedt GmbH hat das Recht jederzeit die Mitgliedsbeiträge mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen einseitig anzupassen. Die Änderung gilt erst nach Ablauf der Erstlaufzeit des Vertrages für das jeweilige Mitglied. Bei einer Beitragserhöhung steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende zu. Dieses kann nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Kenntnis von der Beitragserhöhung ausgeübt werden.

 

§ 4. Mitgliedschaft/Aufnahmegebühr/Vertragslaufzeit

4.1       Ein Vertragsbeginn ist je nach Wunsch des Kunden jeweils zum 1. und 15. eines Monats möglich. Die Erstlaufzeit beträgt ab Vertragsbeginn 6 bzw. 12 Monate, je nach Vertragswahl.

4.2       Es wird eine Aufnahmegebühr von € 29,90 für die Mitgliedsverträge erhoben, die den Therapeuten-Check beinhaltet.

 

§ 5. Kurse und Workshops

5.1       Allgemeines:

Die AUENKRAFT Bad Bramstedt bietet zusätzlich zum regulären Trainingsbetrieb Kurse, Workshops und sonstige Veranstaltungen an. Die Teilnahme erfolgt gegen eine gesonderte Teilnahmegebühr

5.2       Anmeldung und Teilnahme

Für Kurse und Workshops ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über das digitale Buchungssystem auf der Webseite. Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.

Die AUENKRAFT behält sich vor, Teilnehmer abzulehnen, sofern organisatorische oder sicherheitsrelevante Gründe dies erforderlich machen

 

 

5.3       Mindesteilnehmerzahl

Kurse und Workshops können von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig sein. Wird diese nicht erreicht, ist die AUENKRAFT berechtigt, den Kurs abzusagen oder einen Ersatztermin anzubieten. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.

5.4.      Kursgebühren

Für Kurse und Workshops werden gesonderte Teilnahmegebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder Preisliste. Die Teilnahmegebühr ist vor Kursbeginn zu entrichten.

5.5       Stornierung durch Teilnehmer

Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme ist bis 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung möglich, sofern für das jeweilige Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die Teilnahmegebühr ganz oder teilweise berechnet werden, sofern der AUENKRAFT durch die kurzfristige Absage ein Ausfall entsteht.

5.6.      Absage oder Änderungen durch den Anbieter

Die AUENKRAFT behält sich vor, Kurse oder Workshops aus wichtigen Gründen zu ändern, zu verschieben oder abzusagen. Wichtige Gründe können insbesondere sein:

·       Erkrankung oder Ausfall des Kursleiters

·       zu geringe Teilnehmerzahl

·       technische oder organisatorische Gründe

·       höhere Gewalt

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

5.7        Gesundheit und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an Kursen und Workshops erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden vor Beginn der Veranstaltung dem Kursleiter mitzuteilen. Im Zweifel wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen. Den Anweisungen des Kursleiters ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten.

5.8.      Ausschluss von der Teilnahme

Die AUENKRAFT ist berechtigt, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn diese

·       wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen,

·       Anweisungen des Personals nicht befolgen oder

·       sich selbst oder andere gefährden.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, es sei denn, der Ausschluss erfolgt ohne berechtigten Grund.

5.9.      Änderung des Kursplans

Die AUENKRAFT behält sich vor, den Kursplan, Kurszeiten, Trainer oder Inhalte anzupassen, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist und für die Teilnehmer zumutbar bleibt.

 

§ 6. Verantwortung des Kunden                                                                       

6.1       Der Kunde darf sich selbst und Dritte nicht gefährden.

6.2       Der Kunde verpflichtet sich, bei Vertragsabschluss eine Mitgliedskarte gegen € 20,00 Pfand zu erwerben.

6.3       Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

6.4       Die Trainingsgeräte sind grundsätzlich pfleglich zu behandeln.

 

§ 7. Haftung

7.1       Die Auenlandklinik Bad Bramstedt GmbH haftet nicht für mitgebrachte Wertsachen, Kleidung und Geld, es sei denn sie hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Im Übrigen haftet die Auenlandklinik Bad Bramstedt GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 8. Altersbegrenzung

            Folgende Altersbegrenzung gilt:    

8.1       Bei einem Alter von unter 14 Jahren ist leider kein Training möglich.

8.2       Bei einem Alter von 14 bis 16 Jahren ist ein Training mit Begleitung der Eltern möglich.

8.3       Bei einem Alter ab 16 Jahren ist ein Training mit Erlaubnis der Eltern möglich.

 

§ 9. Kündigung

9.1       Der Nutzungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zu dem Kalendertag, der dem Vertragsbeginn entspricht, schriftlich gekündigt werden, jedoch nicht früher als zum Ablauf der Erstlaufzeit (§ 4.1).

9.2       Bei Übermittlung des Kündigungsschreibens per Post genügt für den Nachweis des rechtzeitigen Zugangs der Kündigung die durch den Poststempel nachgewiesene Absendung des Kündigungsschreibens spätestens einen Tag vor Beginn der Kündigungsfrist.

9.3       Eine Vertragsstilllegung ist einmal im Jahr für einen ganzen Monat möglich. Im Sommer kann von Juni bis einschließlich August stillgelegt werden. Es ist nur eine Stilllegung pro Jahr möglich. Das Vertragsende verlängert sich um die stillgelegte Zeit.

 

§ 10. Außerordentliche Kündigung

Der Vertrag kann aus folgenden Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden:

·       Bei Wechsel des Wohnortes, wenn der Radius mehr als 30 km beträgt

·       Bei Vorlage eines ärztlichen Attests:

·       Atteste unbefristet -> Kündigung möglich! Oder Ruhezeit bis maximal 3 Monate. Danach muss zur Verlängerung der Ruhezeit ein neues Attest eingereicht werden.

·       Atteste befristet -> Ruhezeit für den Zeitraum, längstens 3 Monate.

·       Atteste Schwangerschaft -> Schwangerschaft allein ist kein Kündigungsgrund. Bei Bedenklichkeit muss ein Attest vom Arzt eingereicht werden. Eine ununterbrochene Ruhezeit ist bis max. 10 Monate möglich.

Das Attest ist spätestens innerhalb von zwei Wochen vorzulegen.

Das gesetzliche Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt im Übrigen unberührt.

 

§ 11 Datenschutz

11.1      Datenschutz – Mitgliederdaten werden vertraulich behandelt und unterliegen unseren Datenschutzbestimmungen.

 

§ 12. Schlussbestimmungen

12.1      Gerichtsstand – Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich geltendem deutschem Recht, Gerichtsstand ist Neumünster.

12.2      Integrität – Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln, der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

 

 

Auenlandklinik Bad Bramstedt GmbH, Bad Bramstedt den 14.02.2026

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